Riestern mit dem Marktführer**
Nehmen Sie jetzt Ihre private Altersvorsorge in die Hand! Mit einem Riester Fondssparplan von Union Investment. Mit UniProfiRente/4P nutzen Sie Marktchancen und profitieren Sie von zusätzlichen Erträgen. Und vom Staat gibt es noch eine Menge Geld dazu.
| Alleinstehende |
Ehepaare |
Je Kind |
| 154 EUR |
308 EUR |
185 EUR für jedes vor dem 01.01.2008 geborene Kind
300 EUR für jedes ab dem 01.01.2008 geborene Kind
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Riestern zahlt sich aus
Bringen Sie mit den Riester-Fondslösungen von Union Investment die meisten Schäfchen ins Trockene. Im Riester-Ruhestand erhalten Sie Auszahlungen, denen eine „exzellente Renten-Höhe*“ von unabhängiger Seite bestätigt wurde.
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Fünf starke Argumente für das Riestern mit Union Investment
1. Lebenslang eine „exzellente Renten-Höhe*“:
Während der leistungsstarken Auszahlphase genießen Sie lebenslang eine attraktive zusätzliche Rentenzahlung.
2. Ertragschancen dank Anlage in Fonds:
Da Ihre Einzahlungen in Fonds fließen, können Sie an den Chancen des Kapitalmarkts teilhaben.
3. 100 Prozent Garantie:
Zum Beginn der Auszahlphase sind mindestens Ihre Einzahlungen und die staatlichen Zulagen garantiert.
4. Staatliche Förderung***:
Ihre Einzahlungen werden mit Zulagen gefördert. Durch den Sonderausgabenabzug sparen Sie eventuell zusätzlich Steuern.
5. Wohnriestern:
Durch Wohnbauentnahmen können Sie die gesetzlichen Möglichkeiten zu Wohnriester in Anspruch nehmen.****
6. Steuerfreiheit in der Ansparphase:
In der Ansparphase zahlen Sie keine Abgeltung- und Einkommensteuer. Erst bei der Auszahlung gilt die „nachgelagerte Besteuerung“ zum persönlichen Einkommensteuersatz, der im Alter meist geringer ausfällt.
7. Vererbbarkeit:
Sie können Ihr angespartes Fondsvermögen vererben. Wenn es auf den Riester-Vertrag des Ehepartners übertragen wird, sogar einschließlich der staatlichen Förderung.

* Quelle: Studie „Rendite und Renten-Höhe von Riester-Produkten“, Institut für Vorsorge und Finanzplanung GmbH, Stand: August 2012.
** Quelle: Eigene Berechnung auf Basis der Marktdaten der Riester-Anbieter, Stand 31.12.2011
*** Ist begrenzt auf den Förderhöchstbetrag nach § 10 a EStG (pro Jahr 2.100,– Euro).
**** Im Fall einer Entnahme von gefördertem Kapital zu eigenen Wohnzwecken verringert sich der zugesagte Betrag zum Beginn der Auszahlphase im gleichen Verhältnis wie das entnommene Kapital zum gebildeten Kapital vor Auszahlung.