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Riestern mit dem Marktführer**

Nehmen Sie jetzt Ihre private Altersvorsorge in die Hand! Mit einem Riester Fondssparplan von Union Investment. Mit UniProfiRente/4P nutzen Sie Marktchancen und profitieren Sie von zusätzlichen Erträgen. Und vom Staat gibt es noch eine Menge Geld dazu.

 

 

Zulagenhöchstbeträge nach dem Altersvermögensgesetz ab 2008
Alleinstehende Ehepaare Je Kind
154 EUR 308 EUR

185 EUR für jedes vor dem 01.01.2008 geborene Kind

300 EUR für jedes ab dem 01.01.2008 geborene Kind

 

Riestern zahlt sich aus

Bringen Sie mit den Riester-Fondslösungen von Union Investment die meisten Schäfchen ins Trockene. Im Riester-Ruhestand erhalten Sie Auszahlungen, denen eine „exzellente Renten-Höhe*“ von unabhängiger Seite bestätigt wurde.

 

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Fünf starke Argumente für das Riestern mit Union Investment

 

1. Lebenslang eine „exzellente Renten-Höhe*“:

Während der leistungsstarken Auszahlphase genießen Sie lebenslang eine attraktive zusätzliche Rentenzahlung.

 

2. Ertragschancen dank Anlage in Fonds:

Da Ihre Einzahlungen in Fonds fließen, können Sie an den Chancen des Kapitalmarkts teilhaben.

 

3. 100 Prozent Garantie:

Zum Beginn der Auszahlphase sind mindestens Ihre Einzahlungen und die staatlichen Zulagen garantiert.

 

4. Staatliche Förderung***:

Ihre Einzahlungen werden mit Zulagen gefördert. Durch den Sonderausgabenabzug sparen Sie eventuell zusätzlich Steuern.

 

5. Wohnriestern:

Durch Wohnbauentnahmen können Sie die gesetzlichen Möglichkeiten zu Wohnriester in Anspruch nehmen.****

 

6. Steuerfreiheit in der Ansparphase:

In der Ansparphase zahlen Sie keine Abgeltung- und Einkommensteuer. Erst bei der Auszahlung gilt die „nachgelagerte Besteuerung“ zum persönlichen Einkommensteuersatz, der im Alter meist geringer ausfällt.

 

7. Vererbbarkeit:

Sie können Ihr angespartes Fondsvermögen vererben. Wenn es auf den Riester-Vertrag des Ehepartners übertragen wird, sogar einschließlich der staatlichen Förderung.

 

 

 

* Quelle: Studie „Rendite und Renten-Höhe von Riester-Produkten“, Institut für Vorsorge und Finanzplanung GmbH, Stand: August 2012.

** Quelle: Eigene Berechnung auf Basis der Marktdaten der Riester-Anbieter, Stand 31.12.2011

*** Ist begrenzt auf den Förderhöchstbetrag nach § 10 a EStG (pro Jahr 2.100,– Euro).

**** Im Fall einer Entnahme von gefördertem Kapital zu eigenen Wohnzwecken verringert sich der zugesagte Betrag zum Beginn der Auszahlphase im gleichen Verhältnis wie das entnommene Kapital zum gebildeten Kapital vor Auszahlung.