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Vermögenswirksame Leistungen
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Vermögenswirksame Leistungen - das kann sich für Sie lohnen!

Ein Sparschwein steht auf einem TaschenrechnerWussten Sie schon, dass viele Arbeitgeber als Beitrag zum Vermögensaufbau "vermögenswirksame Leistungen" zahlen? Nein? Dann fragen Sie gleich bei Ihrem Arbeitgeber nach. Die Höhe dieser Leistung ist abhängig von der Branche und ggf. vom einzelnen Arbeitgeber. Der Staat fördert die Anlage von vermögenswirksamen Leistungen in einen Bausparvertrag und in Aktienfonds mit der Arbeitnehmersparzulage. Dabei haben Sie die Möglichkeit die Zulage doppelt zu erhalten. Zum Beispiel wenn Ihr Arbeitgeber die vermögenswirksamen Leistungen (maximal 470 EUR pro Jahr und Arbeitnehmer) in einen Bausparvertrag und zusätzlich einen Teil Ihres Arbeitslohns (maximal 400 EUR pro Jahr und Arbeitnehmer) in Beteiligungssparen z. B. einen Aktienfonds, einzahlt. Der Staat gewährt Ihnen dann die Zulage zweimal.

 

Schauen Sie sich einfach die Beispielrechnungen an und verschenken kein Geld vom Chef!


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