Einbußen durch die Rente mit 67
24.01.2012
- Einbußen durch die Rente mit 67
Wer 1964 oder später geboren ist, erhält die volle gesetzliche Rente grundsätzlich erst mit 67 Jahren.
Eine Ausnahme stellt dar, wer mindestens 45 Jahre in die Rentenkasse eingezahlt hat: Er darf ohne Abschläge mit 65 aufhören.
Versicherte, die trotz dieser Änderung den Ruhestand früher genießen wollen, müssen für jeden Monat vorgezogener Freizeit auf 0,3 Prozent der regelmäßigen Überweisung verzichten – und das durchgängig über die gesamte Rentenbezugsdauer. Für jedes Jahr eines früheren Abschieds vom Arbeitsleben summiert sich die Einbuße also auf 3,6 Prozent. Ergebnis: Wer in einigen Jahren schon mit 65 statt der dann geltenden 67 den Ruhestand genießen möchte, verzichtet zeitlebens auf 7,2 Prozent der Bezüge. Bei einem Rentenstart mit 63 wären es sogar 14,4 Prozent. Das entspricht bei einer Rente von monatlich 1000 Euro einer Einbuße von stattlichen 144 Euro.
Auf diese Veränderung müssen sich die Bundesbürger frühzeitig einstellen, auch wenn jetzt noch nicht klar ist, wann sie letztlich in Rente gehen werden. Ein sinnvolles Instrument, um gegenzusteuern, ist der Abschluss einer Riester-Rente. Rund 15 Millionen Verträge gibt es schon. Doch viele, die ganz besonders von den staatlichen Zulagen profitieren, haben diese Möglichkeit immer noch nicht genutzt: Das gilt insbesondere für Familien mit Kindern. Diese erhalten nicht nur 300 Euro jährlich als Bonus für die Eltern (Alleinstehende 154 Euro). Für jedes Kind gibt es zusätzlich mindestens 185 Euro, bei ab 2008 Geborenen sogar jährlich 300 Euro. Junge Leute profitieren, wenn sie beim Vertragsabschluss noch keine 25 Jahre alt waren, zudem von einem 200 Euro-Start-Zuschuss. Durch den Abzug eingezahlter Beiträge als steuerliche Sonderausgaben ist die Riester-Rente in der Regel auch für Personen mit höheren Einkommen interessant.
Wichtig: Auch bei Riester-Verträgen schlagen die Änderungen der Rente mit 67 indirekt durch und sollten bei der Finanzplanung berücksichtigt werden. Bei Neuabschlüssen ab 2012 müssen ungeduldige Versicherte nämlich zwei Jahre länger auf die Früchte der finanziellen Zusatzvorsorge warten. So steigt das Mindestalter zum Start der Renten- oder Kapitalauszahlung vom 60. auf das 62. Lebensjahr.
Mit regelmäßigen Einzahlungen in Lebensversicherungen, fondsgebundenen Rentenversicherungen, Fonds- oder Banksparplänen lässt sich ebenfalls gut fürs Alter vorsorgen. „Wichtig ist, dass man früh zeitig mit dem Sparen beginnt,“ erläutert Jens Morgner, Bereichsleiter Privatkunden von der PSD Bank Westfalen-Lippe eG. „So können sie dank des Zinseffektes die Zusatzbeiträge gering halten.“ Wer nämlich bereits mit 35 Jahren mit dem regelmäßigen Sparen beginnt, muss – um einen angestrebten Betrag im Ruhestand zu erhalten – in der Regel jeden Monat fast nur die Hälfte des Betrages aufwenden als bei einem Start mit 45 Jahren. Und im Vergleich zum Beginn der Vorsorge mit 55 Jahren reicht sogar ein Viertel der dann notwendigen monatlichen Rücklage.