- Zuschüsse doppelt sichern
- Kapital aufbauen
- Von überschaubarer Laufzeit profitieren
VL-Sparen
Sparen mit vermögenswirksamen Leistungen
Vermögenswirksame Leistungen (VL) lohnen sich für Sie gleich doppelt: Sie sparen, Ihr Chef legt was drauf und der Staat belohnt Sie mit einer kräftigen Zulage.
VL-Sparen im Überblick
So geht VL-Sparen
Als vermögenswirksame Leistung erhalten Sie von Ihrem Arbeitgeber bis zu 40 Euro monatlich - das sind immerhin 480 Euro im Jahr und somit ein tolles Extra für Ihren Sparplan. Diese zumeist tariflich festgelegten Zahlungen dienen dem Vermögensaufbau der Arbeitnehmer. Sie werden direkt vom Lohn oder Gehalt oder als tarifliche Leistung überwiesen.
Außerdem profitieren VL-Sparer von der staatlichen Förderung, der Arbeitnehmersparzulage.1 Grundsätzlich können Sie beim geförderten VL-Sparen wählen zwischen Anlagen in Investmentfonds und wohnwirtschaftlichen Anlagen, wie zum Beispiel einem Bausparvertrag. Sie können Ihre Sparleistungen auch auf beide Anlageformen aufteilen.
Profitieren Sie von der staatlichen Förderung
Der Staat fördert Ihre vermögenswirksamen Leistungen in einem Aktienfonds mit maximal 20% der eingezahlten Beträge, sofern diese 400 Euro im Kalenderjahr nicht übersteigen. Wenn Sie Ihre vermögenswirksamen Leistungen in einen Bausparvertrag einzahlen, können Sie sich bis maximal 9% der eingezahlten Beiträge zur Förderung sichern, soweit diese 470 Euro im Kalenderjahr nicht übersteigen.

VL-Sparen mit Bausparen oder Fondssparen
Bausparen mit vermögenswirksamen Leistungen
Zahlen Sie Ihre vermögenswirksamen Leistungen auf einen Bausparvertrag der Schwäbisch Hall ein. Sichern Sie sich dauerhaft sichere und niedrige Darlehenszinsen oder die Chance auf Arbeitnehmer-Sparzulage2.
Das sind Ihre Vorteile
- Mit staatlicher Förderung2 schneller und günstiger ans Sparziel
- Niedrige Darlehenszinsen für die Zukunft sichern
- Bis zu 200 Euro Bonus3 für junge Leute unter 22 Jahren
- 43 Euro4 für einen Arbeitnehmer bei der Einzahlung von 470 Euro
Fondssparen mit vermögenswirksamen Leistungen
Mit Fonds legen Sie einen Grundstein für Ihren Vermögensaufau. Vermögenswirksame Leistungen sind dafür bestens geeignet. Unser Partner Union Investment bietet Ihnen mehrere förderfähige Fonds an. Wir beraten Sie gerne, welche Fonds der richtige für Sie ist.
Das sind Ihre Vorteile
- Attraktive staatliche Förderung, sofern die Einkommensgrenze nicht überschritten wird
- Langfristiger Vermögensaufbau
Förderung
Einkommensgrenze und Förderhöhe
Für die staatlichen Zuschüsse wie Arbeitnehmersparzulage und Wohnungsbauprämie gelten folgende Bestimmungen:
Einkommensgrenzen5 | Jährliche Fördergrenze | Jährliche Förderung | |
---|---|---|---|
Arbeitnehmersparzulage Investmentfonds |
20.000 EUR/ 40.000 EUR6 |
400 EUR pro Arbeitnehmer |
20 % (80 EUR/ 160 EUR)6 |
Arbeitnehmersparzulage Bausparen |
17.900 EUR/ 35.800 EUR6 |
470 EUR pro Arbeitnehmer |
9 % (43 EUR/ 86 EUR)6 |
Wohnungsbauprämie Bausparen |
35.000 EUR/ 70.000 EUR6 |
700 EUR/ 1.400 EUR6 |
10 % (70 EUR/ 140 EUR)6 |
Wir beraten Sie gerne
Ob Bausparen und Fondssparen die richtige Wahl für Ihre vermögenswirksamen Leistungen sind, stellen wir in einem gemeinsamen Gespräch mit Ihnen fest. Wir stellen Ihnen die verschiedenen VL-Sparmöglichkeiten gerne vor. Lassen Sie sich beraten.
Häufige Fragen zum VL-Sparen
Grundsätzlich kann jeder Arbeitnehmer mit vermögenswirksamen Leistungen sparen. Details sind in dem für Sie gültigen Tarifvertrag festgelegt.
Die Höhe Ihrer VL ist tariflich festgelegt. Fragen Sie Ihre Personalabteilung oder Ihren Betriebsrat nach der VL, die Ihr Arbeitgeber Ihnen zahlt.
Ja, das können Sie. Sie können von Ihrem Nettolohn zusätzlich in Ihre VL-Verträge einzahlen. Das lohnt sich vor allem, um die staatliche Förderung voll auszuschöpfen.
Ihre Arbeitnehmersparzulage müssen Sie jeder Jahr beantragen. Das machen Sie über Ihre Steuererklärung. Am Ende der siebenjährigen Sperrfrist zahlt das Finanzamt die Fördersumme in Ihren VL-Vertrag ein.
Wenn Sie sich für Fondssparen entscheiden, dann zahlen Sie sechs Jahre lang in Ihren Vertrag ein. Der Vertrag ruht danach bis zum Ende des Kalenderjahres. Dann können Sie über die gesamte Summe verfügen.
Wenn Sie Ihre VL in einem Bausparvertrag sparen, dann zahlen Sie sieben Jahre lang ein. Danach können Sie sich Ihr angespartes Kapital auszahlen lassen.
Ja, Sie können Ihre VL auch in die private Altersvorsorge einzahlen. Wir beraten Sie gerne.
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Wichtige Hinweise zu Risiken von Anlageprodukten
Die hier angebotenen Informationen enthalten nur allgemeine Hinweise zu einzelnen Arten von Finanzinstrumenten. Sie stellen die Chancen und Risiken der Anlageprodukte nicht abschließend dar und sollen eine ausführliche und umfassende Aufklärung und Beratung nicht ersetzen. Detaillierte Informationen über Anlagestrategien und einzelne Anlageprodukte einschließlich damit verbundener Risiken, Ausführungsplätze sowie Kosten und Nebenkosten stellt Ihnen Ihre PSD Bank Westfalen-Lippe vor Umsetzung einer Anlageentscheidung im Rahmen der Beratung zur Verfügung.
- Sie müssen grundsätzlich zulagenberechtigt sein und dürfen die Einkommensgrenzen nicht überschreiten.
- Es gelten Einkommensgrenzen und weitere Voraussetzungen.
- Weitere Voraussetzungen §3 ABB.
- Betrag gerundet.
- Die Einkommensgrenzen beziehen sich auf das zu versteuernde Einkommen.
- Angaben für Ledige / Verheiratete.