VL-Sparen

Sparen mit vermögenswirksamen Leistungen

Vermögenswirksame Leistungen (VL) lohnen sich für Sie gleich doppelt: Sie sparen, Ihr Chef legt was drauf und der Staat belohnt Sie mit einer kräftigen Zulage.

VL-Sparen im Überblick

So geht VL-Sparen

Als vermögenswirksame Leistung erhalten Sie von Ihrem Arbeitgeber bis zu 40 Euro monatlich - das sind immerhin 480 Euro im Jahr und somit ein tolles Extra für Ihren Sparplan. Diese zumeist tariflich festgelegten Zahlungen dienen dem Vermögensaufbau der Arbeitnehmer. Sie werden direkt vom Lohn oder Gehalt oder als tarifliche Leistung überwiesen.

Außerdem profitieren VL-Sparer von der staatlichen Förderung, der Arbeitnehmersparzulage.1 Grundsätzlich können Sie beim geförderten VL-Sparen wählen zwischen Anlagen in Investmentfonds und wohnwirtschaftlichen Anlagen, wie zum Beispiel einem Bausparvertrag. Sie können Ihre Sparleistungen auch auf beide Anlageformen aufteilen.

Profitieren Sie von der staatlichen Förderung

Der Staat fördert Ihre vermögenswirksamen Leistungen in einem Aktienfonds mit maximal 20% der eingezahlten Beträge, sofern diese 400 Euro im Kalenderjahr nicht übersteigen. Wenn Sie Ihre vermögenswirksamen Leistungen in einen Bausparvertrag einzahlen, können Sie sich bis maximal 9% der eingezahlten Beiträge zur Förderung sichern, soweit diese 470 Euro im Kalenderjahr nicht übersteigen.

Sparen mit vermögenswirksamen Leistungen
Sparen mit vermögenswirksamen Leistungen

VL-Sparen mit Bausparen oder Fondssparen

Bausparen mit vermögenswirksamen Leistungen

Zahlen Sie Ihre vermögenswirksamen Leistungen auf einen Bausparvertrag der Schwäbisch Hall ein. Sichern Sie sich dauerhaft sichere und niedrige Darlehenszinsen oder die Chance auf Arbeitnehmer-Sparzulage2.

Das sind Ihre Vorteile

  • Mit staatlicher Förderung2 schneller und günstiger ans Sparziel
  • Niedrige Darlehenszinsen für die Zukunft sichern
  • Bis zu 200 Euro Bonus3 für junge Leute unter 22 Jahren
  • 43 Euro4 für einen Arbeitnehmer bei der Einzahlung von 470 Euro

Fondssparen mit vermögenswirksamen Leistungen

Mit Fonds legen Sie einen Grundstein für Ihren Vermögensaufau. Vermögenswirksame Leistungen sind dafür bestens geeignet. Unser Partner Union Investment bietet Ihnen mehrere förderfähige Fonds an. Wir beraten Sie gerne, welche Fonds der richtige für Sie ist.

Das sind Ihre Vorteile

  • Attraktive staatliche Förderung, sofern die Einkommensgrenze nicht überschritten wird
  • Langfristiger Vermögensaufbau

Förderung

Einkommensgrenze und Förderhöhe

Für die staatlichen Zuschüsse wie Arbeitnehmersparzulage und Wohnungsbauprämie gelten folgende Bestimmungen:

  Einkommensgrenzen5 Jährliche Fördergrenze Jährliche Förderung
Arbeitnehmersparzulage
Investmentfonds
20.000 EUR/
40.000 EUR6
400 EUR pro
Arbeitnehmer
20 %
(80 EUR/
160 EUR)6
Arbeitnehmersparzulage
Bausparen
17.900 EUR/
35.800 EUR6
470 EUR pro
Arbeitnehmer
9 %
(43 EUR/
86 EUR)6
Wohnungsbauprämie
Bausparen
35.000 EUR/
70.000 EUR6
700 EUR/
1.400 EUR6
10 %
(70 EUR/
140 EUR)6

Wir beraten Sie gerne

Ob Bausparen und Fondssparen die richtige Wahl für Ihre vermögenswirksamen Leistungen sind, stellen wir in einem gemeinsamen Gespräch mit Ihnen fest. Wir stellen Ihnen die verschiedenen VL-Sparmöglichkeiten gerne vor. Lassen Sie sich beraten.


Häufige Fragen zum VL-Sparen

Wer bekommt VL?

Grundsätzlich kann jeder Arbeitnehmer mit vermögenswirksamen Leistungen sparen. Details sind in dem für Sie gültigen Tarifvertrag festgelegt.
Die Höhe Ihrer VL ist tariflich festgelegt. Fragen Sie Ihre Personalabteilung oder Ihren Betriebsrat nach der VL, die Ihr Arbeitgeber Ihnen zahlt.

Kann ich auch mehr als meine VL in meinen VL-Vertrag einzahlen?

Ja, das können Sie. Sie können von Ihrem Nettolohn zusätzlich in Ihre VL-Verträge einzahlen. Das lohnt sich vor allem, um die staatliche Förderung voll auszuschöpfen.

Wie erhalte ich die Arbeitnehmersparzulage?

Ihre Arbeitnehmersparzulage müssen Sie jeder Jahr beantragen. Das machen Sie über Ihre Steuererklärung. Am Ende der siebenjährigen Sperrfrist zahlt das Finanzamt die Fördersumme in Ihren VL-Vertrag ein.

Wann kann ich über mein Gespartes verfügen?

Wenn Sie sich für Fondssparen entscheiden, dann zahlen Sie sechs Jahre lang in Ihren Vertrag ein. Der Vertrag ruht danach bis zum Ende des Kalenderjahres. Dann können Sie über die gesamte Summe verfügen.

Wenn Sie Ihre VL in einem Bausparvertrag sparen, dann zahlen Sie sieben Jahre lang ein. Danach können Sie sich Ihr angespartes Kapital auszahlen lassen.

Kann ich meine vermögenswirksamen Leistungen in einen Altersvorsorgevertrag einzahlen?

Ja, Sie können Ihre VL auch in die private Altersvorsorge einzahlen. Wir beraten Sie gerne.

Wichtige Hinweise zu Risiken von Anlageprodukten

Die hier angebotenen Informationen enthalten nur allgemeine Hinweise zu einzelnen Arten von Finanzinstrumenten. Sie stellen die Chancen und Risiken der Anlageprodukte nicht abschließend dar und sollen eine ausführliche und umfassende Aufklärung und Beratung nicht ersetzen. Detaillierte Informationen über Anlagestrategien und einzelne Anlageprodukte einschließlich damit verbundener Risiken, Ausführungsplätze sowie Kosten und Nebenkosten stellt Ihnen Ihre PSD Bank Westfalen-Lippe vor Umsetzung einer Anlageentscheidung im Rahmen der Beratung zur Verfügung.

  1. Sie müssen grundsätzlich zulagenberechtigt sein und dürfen die Einkommensgrenzen nicht überschreiten.
  2. Es gelten Einkommensgrenzen und weitere Voraussetzungen.
  3. Weitere Voraussetzungen §3 ABB.
  4. Betrag gerundet.
  5. Die Einkommensgrenzen beziehen sich auf das zu versteuernde Einkommen.
  6. Angaben für Ledige / Verheiratete.