- Unbesorgt ins Ausland reisen
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Reisen ins Ausland sicher und unbeschwert genießen
Ob gesetzlich oder privat krankenversichert. Wenn Sie im Ausland krank werden, wird häufig nur ein Teil der anfallenden Kosten übernommen. Sorgen sie deshalb vor, damit Sie Ihre Reise sicher und unbeschwert genießen können.
Die Auslandsreise-Krankenversicherungen im Überblick
Ihre Vorteile
- Umfassende Absicherung bei Auslandsreisen – weltweit und rund um die Uhr
- Versicherungsschutz für alle akut auftretenden Erkrankungen und Unfälle
- Kostenübernahme für medizinisch sinnvolle Reiserücktransporte
- 24-Stunden-Info und Notruf
- Positive Bewertungen der R+V Krankenversicherung von unabhängigen Ratingagenturen
R+V-Auslandsreise-Krankenversicherungen
In Ländern, mit denen Deutschland kein Sozialversicherungsabkommen hat, erhalten gesetzlich Krankenversicherte von ihrer Krankenkasse keine Leistungen. Auch in Ländern, mit denen ein Sozialversicherungsabkommen besteht, oder bei Auslandsreisen innerhalb der EU bleiben Urlauber bei Erkrankungen oft auf einem Teil der Kosten sitzen. Rücktransporte werden gar nicht übernommen. Auch privat Versicherte genießen nicht immer den für einen sorgenfreien Urlaub gewünschten Schutz im Ausland. Zudem kann eine Auslandsreise-Krankenversicherung für Sie sinnvoll sein, wenn Sie zum Beispiel einen Selbstbehalt vereinbart haben oder eine Beitragsrückerstattung möglich ist.
Kostenerstattungen
Die Auslandsreise-Krankenversicherungen der R+V erstatten die Kosten für eine medizinisch notwendige Heilbehandlung wegen Krankheit oder Unfallfolgen während der ersten 45 Tage einer Auslandsreise.
- Ambulante und stationäre Heilbehandlung
- Arznei- und Heilmittel
- Hilfsmittel in einfacher Ausführung (erstattungsfähig sind ärztlich verordnete Hilfsmittel, die während der Reise erstmals erforderlich werden – mit Ausnahme von Sehhilfen und Hörgeräten)
- Schmerzstillende Zahnbehandlung
- Reparatur von Zahnersatz
- Kosten für einen medizinisch sinnvollen Rücktransport nach Deutschland
- Bestattungs- oder Überführungskosten
Verreisen Sie länger, können Sie eine Verlängerung der Versicherungsdauer auf bis zu 730 Tage vereinbaren – gegen einen entsprechenden Beitrag.
Jetzt abschließen oder Termin vereinbaren
Schließen Sie Ihre Auslandsreisekrankenversicherung direkt online im PSD OnlineBanking ab. Einfach anmelden und schon geht's los. Gerne beraten wir Sie auch näher zu den verschiedenen Tarifen.
Häufige Fragen zur Auslandsreise-Krankenversicherung
Für den Notfall hat die R+V eine Hotline eingerichtet, die Sie rund um die Uhr erreichen können:
Telefon: +49 (0) 611 533-6290
Fax: +49 (0) 611 533-6400
E-Mail: gesundheit-weltweit@ruv.de
Ja, denn mit der Auslandsreise-Krankenversicherung haben Sie die Möglichkeit, sich Ihre Beitragsrückerstattung zu erhalten bzw. einen eventuellen Selbstbehalt einzusparen, wenn Ihnen nur Krankheitskosten während einer Auslandsreise entstehen. In einigen Tarifen der Kranken-Vollversicherung sind zudem nur eingeschränkte Leistungen im Ausland bzw. für Rücktransporte aus dem Ausland abgedeckt.
Sammeln Sie alle Belege, die Sie bei medizinischen Behandlungen bekommen und achten Sie darauf, dass folgende Dinge vermerkt sind:
- Name und Anschrift des Ausstellers
- Ausstellungsdatum
- Vor- und Zuname sowie Geburtsdatum des Patienten
- Diagnose
Bei ärztlichen/zahnärztlichen Behandlungen sollte auf dem Beleg außerdem vermerkt sein:
- Beschreibung der ärztlichen Leistung
- Behandlungskosten
- Behandlungsdaten
Bei Arznei-, Heil- und Hilfsmitteln benötigen Sie diese Angaben:
- Rezept mit Art und Menge des Produktes
- Preis
- Kaufdatum
- Quittung (Zahlungsbeleg)
Auf einer Krankenhausrechnung muss zusätzlich vermerkt werden:
- Aufnahme- und Entlassungsdatum
- Beschreibung der Leistungen
Reichen Sie die Belege zunächst bei Ihrer Krankenkasse ein. Schicken Sie dann alle Originalbelege ggf. mit dem Erstattungsvermerk Ihrer Krankenkasse und der ausgefüllten Mitteilungskarte unter Angabe Ihrer Versicherungsnummer an die R+V Krankenversicherung AG.
R+V Krankenversicherung AG
Leistung
PH-KV-LM/AR
65181 Wiesbaden