- Die optimale Ergänzung zur gesetzlichen Krankenversicherung
- Attraktive Vorteile für Sie als Patienten im Krankenhaus
Krankenzusatzversicherung
Von den Vorteilen eines Privatpatienten profitieren
Mit den Tarifen "Klinik" unseres Partners R+V Krankenversicherung AG sind Sie im Fall eines stationären Aufenthalts rundum versorgt. Denn so genießen Sie als gesetzlich Versicherter viele Leistungen, die sonst nur Privatpatienten in Anspruch nehmen können. Zum Beispiel eine Chefarztbehandlung oder die Unterbringung im Ein- oder Zweibettzimmer.
Überblick
Privatpatient im Krankenhaus
Ein Krankenhausaufenthalt ist nie etwas Gutes. Warum sollte der Aufenthalt dann nicht so angenehm wie möglich sein? Wer möchte dort nicht gut betreut werden?
Viele Leistungen im Krankenhaus sind im Versicherungsschutz der gesetzlichen Krankenversicherung nicht enthalten und sehr kostspielig. Wer mehr als die Standard-Versorgung haben möchte, muss die Kosten dafür häufig selber tragen. Mit den Krankenzusatzversicherungen unseres Verbundpartners R+V Allgemeine Versicherung AG können Sie sich die Versorgung leisten, die Sie sich wünschen.
Leistungen zur Auswahl
- Freie Wahl des Krankenhauses
- Freie Wahl des Arztes bzw. Spezialisten
- Unterbringung im Ein- oder Zweibettzimmer
- Erstattung über die Höchstsätze der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) hinaus möglich
- Ambulante Operationen im Krankenhaus zur Vermeidung eines stationären Aufenthalts
- Bei einer stationären Behandlung Ihres Kindes übernimmt die R+V Krankenversicherung AG die Mehrkosten für die Unterbringung eines Elternteils. Dauert der Krankenhausaufenthalt drei Wochen oder länger, zahlt die R+V im Anschluss daran bis zu 200 Euro für den Nachhilfeunterricht des Kindes.
Tarifrechner
Krankenzusatzversicherung einfach selbst berechnen
Berechnen Sie jetzt in nur einem Schritt den voraussichtlichen Monatsbeitrag für Ihre Krankenzusatzversicherung.
Häufige Fragen zur Krankenzusatzversicherung
- Angestellte und Arbeiter, die gesetzlich krankenversichert sind und ein Einkommen unterhalb der Jahresarbeitsentgeltgrenze beziehen, und
- freiwillig gesetzlich Versicherte, beispielsweise Selbstständige und Freiberufler, die ein Einkommen oberhalb der Jahresarbeitsentgeltgrenze beziehen.
Die Beiträge in der privaten Krankenzusatzversicherung werden immer auf der Grundlage von Eintrittsalter und – je nach Tarif – abhängig vom Gesundheitszustand bei Vertragsabschluss berechnet.
Je früher Sie eine Versicherung abschließen, desto günstiger sind die Beiträge.
Dies gilt jedoch nicht für die Auslandsreise-Krankenversicherung und für den Tarif ZahnVorsorge – hier gelten Pauschalpreise.
Ja, private Krankenzusatzversicherungen gelten als Vorsorgeaufwendungen. Diese können Sie über die Sonderausgaben steuerlich geltend machen.